Gottfried Milde: „Volksentscheid wird praxistauglicher, Bürgerbeteiligung damit einfacher“
„Bürgerbeteiligung ist in Hessen schon lange ein wichtiges Instrument politischer Gestaltung. Dieses machen wir nun mit niedrigeren Hürden praxistauglicher und unterstützen damit das Engagement aus der Gesellschaft heraus, an politischen Veränderungsprozessen stärker teilzuhaben. Kern unserer Gesetzesinitiative ist eine Absenkung der Quoren und eine Ausweitung der Fristen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Gottfried Milde zur Novellierung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid.
„Zukünftig sind schon die Unterschriften von zwei Prozent der bei der letzten Landtagswahl Stimmberechtigten ausreichend, um ein zulässiges Volksbegehren anzustoßen. Anstatt bisher 131.259 wird dies schon mit 87.506 Unterschriften möglich sein. Zudem werden wir die Eintragungsfrist deutlich erweitern“, erklärt Milde.
Anstatt 14 Tage sollen die Bürgerinnen und Bürger nun zwei Monate Zeit haben, sich für die Unterstützung eines Volksbegehrens zu entscheiden. „Dass bisher alle Volksbegehren schon daran scheiterten, in der vorgesehenen Frist die erforderliche Anzahl an Unterschriften zusammen zu bekommen, zeigt, dass hier eine Veränderung angezeigt war“, so der CDU-Politiker.
„Zudem führen wir auch die ‚Volksinitiative’ in Hessen ein. Vorgesehen ist, dass sich schon bei Erreichen der erforderlichen Zwei-Prozent-Unterstützer-Unterschriften der Landtag mit dem Volksbegehren befasst. Beschließt der Landtag dann den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert, ist das Volksbegehren erledigt; anderenfalls wird das Volksbegehren durchgeführt“, so Milde abschließend.
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